Arbeitgeber unterliegen nach französischem Recht weitgehenden, strafrechtlich bewehrten, Anforderungen, insbesondere bezüglich der Wahl der Mitglieder des Betriebsrates (nachfolgend unter 1.) sowie seiner Befugnisse, Informations- und Anhörungsrechte (nachfolgend unter 2.)

Die Wahl des französischen Betriebsrates

Befugnisse, Informations- und Anhörungsrechte

Gut zu wissen